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   BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01   

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https://dejure.org/2003,34184
BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01 (https://dejure.org/2003,34184)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01 (https://dejure.org/2003,34184)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 25 W (pat) 253/01 (https://dejure.org/2003,34184)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01
    Dabei darf die Prüfung jedoch nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, vielmehr muss sie streng und vollständig sein (EuGH, WRP 2003, 735, 740 - Libertel Groep - Farbe Orange), wobei der Senat "streng" eher im Sinne von "sorgfältig" versteht (Beschl vom 15. Mai 2003 - Az 25 W (pat) 168/01 - High Care).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01
    Der Verkehr sieht auch in einer Sachangabe, die eine gewisse Unschärfe aufweist und verschiedene Aspekte umfassen kann, lediglich einen beschreibenden Gehalt und keinen Betriebshinweis (vgl BGH MarkenR 2000, 330 - Bücher für eine bessere Welt", BPatG MarkenR 2002, 201 - BerlinCard).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES, GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01
    Der Verkehr sieht auch in einer Sachangabe, die eine gewisse Unschärfe aufweist und verschiedene Aspekte umfassen kann, lediglich einen beschreibenden Gehalt und keinen Betriebshinweis (vgl BGH MarkenR 2000, 330 - Bücher für eine bessere Welt", BPatG MarkenR 2002, 201 - BerlinCard).
  • BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 168/01
    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 253/01
    Dabei darf die Prüfung jedoch nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, vielmehr muss sie streng und vollständig sein (EuGH, WRP 2003, 735, 740 - Libertel Groep - Farbe Orange), wobei der Senat "streng" eher im Sinne von "sorgfältig" versteht (Beschl vom 15. Mai 2003 - Az 25 W (pat) 168/01 - High Care).
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